Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse – gemäss den GESKES-Richtlinien – die Kosten für Trinknahrung, Sondennahrung und parenterale (intravenöse) Ernährung.
Damit die Kostenübernahme gewährleistet ist, muss ein vollständig ausgefülltes Kostengutsprachegesuch eingereicht werden.
Kostengutsprache für klinische Ernährung: Formulare je nach Krankenkasse
Die erforderlichen Unterlagen für ein Kostengutsprachegesuch zur klinischen Ernährung im Homecare-Bereich unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Das jeweilige Formular muss von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt und sowohl von Ärztin/Arzt als auch von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Anschliessend erfolgt die Einreichung an die zuständige Stelle.