Kostenübernahme

Welches Kostengutsprache-Formular für welche Krankenkasse?

Person doing administrative tasks with a laptop and a tablet


Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse – gemäss den GESKES-Richtlinien – die Kosten für Trinknahrung, Sondennahrung und parenterale (intravenöse) Ernährung.

Damit die Kostenübernahme gewährleistet ist, muss ein vollständig ausgefülltes Kostengutsprachegesuch eingereicht werden.

 

Kostengutsprache für klinische Ernährung: Formulare je nach Krankenkasse

Die erforderlichen Unterlagen für ein Kostengutsprachegesuch zur klinischen Ernährung im Homecare-Bereich unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Das jeweilige Formular muss von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt und sowohl von Ärztin/Arzt als auch von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Anschliessend erfolgt die Einreichung an die zuständige Stelle.


1. CSS (CSS-Versicherung, Arcosana)

 

CSS Kostengutsprachegesuch für künstliche Ernährung


Einreichung: FresuCare AG, Am Mattenhof 4, 6010 Kriens, backoffice@fresucare.ch


2. HSK (Helsana, Sanitas, KPT)

 

HSK Kostengutsprachegesuch für künstliche Ernährung


Einreichung: FresuCare AG, Am Mattenhof 4, 6010 Kriens, backoffice@fresucare.ch


3. SVK (Versicherungen unter der SVK)

alle anderen Krankenkassen


SVK Kostengutsprachegesuch für künstliche Ernährung


Einreichung: SVK, Abteilung VBL (NUT), Vertrauensärztlicher Dienst, Muttenstrasse 3, Postfach, 4502 Solothurn, nut@svk.org